Biostoffe und Infektionsschutz

Die aktuell neu gefasste BioStoffVerordnung (in Umsetzung einer EU-Rahmenrichtlinie) präzisiert Anforderungen an Unternehmen, die Mitarbeiter mit Tätigkeiten beschäftigen, bei denen Infektionsgefährdung herrscht. So müssen im Gesundheitswesen, so weit technisch möglich und erforderlich, stichsichere Systeme eingesetzt werden.

Es ist sicher sinnvoll, wenn Unternehmer ihre Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV überprüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen umsetzen.