Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Unternehmens, den Gesundheitsschutz bei der Arbeit sichtbar zu organisieren.
Die Akteure sind neben dem Unternehmen oder der Organisation (vertreten durch einen Geschäftsführer oder Prokuristen bzw. durch Delegation der Verantwortung im Arbeitsschutz durch Führungskräfte), wenn vorhanden, der Betriebsrat. In Stabsstellenfunktion unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt bei der Erstellung.
Ablauf
Eine Gefährdungsbeurteilung
… durchläuft im Idealfall einen ganz ähnlichen Zyklus wie er aus dem Qualitätsmanagement bekannt ist.
… ist erst vollständig, wenn erforderliche Maßnahmen umgesetzt sind und für eine Evaluation gesorgt ist.
… erfordert schriftliche Dokumentation.
Komplexe, tabellarische Auflistungen und sonstige Aufzeichnungen können nur dann hilfreich sein, wenn aus ihnen erkennbar hervorgeht, dass auch Umsetzungen erfolgen.
Nicht selten werden in vielen Unternehmen bereits sinnvolle Maßnahmen des Gesundheitsschutzs praktiziert. Dabei ist nicht einmal zwingend notwendig, dass dazu ein Defizit im Vergleich zu einem Gesetz Auslöser war - auch der gesunde Menschenverstand vermag zu einem beachtlichen Stand beim Arbeitsschutz zu verhelfen. Es kann jedoch eine Situation entstehen, in der von Behördenvertretern gefragt wird, “Wie können Sie dies oder das belegen?”. Auch für diesen Fall ist es sinnvoll, getreu nach dem Motto: Tue Gutes und schreibe darüber. zu handeln.
PDCA-Zyklus
Der PDCA-Zyklus (Plan, do, check, act) beginnt bei der Gefährdungsbeurteilung mit der Phase PLAN: Die Akteure im Unternehmen stellen fest, welche Gefährdungen vorkommen, ermessen das jeweilige Risko für Schäden am Menschen und bestimmen den Stand des aktuellen Gesundheitsschutzes bei der Arbeit. Im Vergleich zu geltendem Recht bzw. Zielen, die im Gesundheitsschutz bei der Arbeit angestrebt werden, werden die Handlungsfelder ermittelt und Maßnahmen geplant.
In der Phase DO werden die Maßnahmen umgesetzt.
In der Phase CHECK werden die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin beurteilt.
Die Phase ACT leitet mit dem Schritt, die festgestellten Handlungserfordernisse aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder geänderter Rahmenbedingungen zu überarbeiten, wieder in die Phase PLAN über.
Sinnvolle oder erforderliche Kapitel ergeben sich einerseits aus den zu beachtenden Gesetzen und Verordnungen, andererseits aus der Struktur des Unternehmens.