Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Häufig erkrankte und langzeitkranke Mitarbeiter sind für Betriebe immer wieder ein großes Problem.

Fragen, die sich stellen, sind: Wird der Mitarbeiter wieder richtig gesund? Kann er seine Arbeit wieder wie vorher erledigen? Wie lange können die gesunden Arbeitskollegen die Mehrbelastung ohne Überlastungen wegstecken?

Neben der Wahrnehmung des persönlichen Leids des Mitarbeiters stellt sich für die Personalabteilung die Frage nach der Ressourcenplanung — ganz speziell bezogen auf den einzelnen, erkrankten Mitarbeiter. Aber auch vor dem Hintergrund einer älter werdenden Bevölkerung nimmt die Bedeutung der Thematik längerer Erkrankungen in Bezug auf die eigene Belegschaft zu.

Schon lange gibt es die “stufenweise Wiedereingliederung”, auch “Hamburger Modell” genannt, um langzeitkranke Mitarbeiter schonend wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren und eine schnelle Wiedererkrankung zu verhindern.

Seit einigen Jahren ist es eine gesetzliche Pflicht nach dem Sozialgesetzbuch IX, § 84 (2), sich als Arbeitgeber gezielt mit der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit zu beschäftigen, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres mindestens 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt krank ist.

Wenn sich herausstellt, dass es sich nicht um einen Routinefall handelt, sondern medizinischer Sachverstand gefragt ist, kann ich Ihnen als Betriebsarzt meine Unterstützung anbieten. Hierbei geht es darum, eine möglichst pragmatische, individuell auf den Mitarbeiter und den Betrieb zugeschnittene Lösung zu finden, wie der Mitarbeiter möglichst schnell und nachhaltig wieder in das Erwerbsleben geführt werden kann.

Erstes Ziel sollte es sein, den Mitarbeiter wieder vollzeitig am alten Arbeitsplatz zu beschäftigen. Wenn sich dies als unmöglich erweisen sollte, gilt es, für den Mitarbeiter einen Ersatzarbeitsplatz oder eine Teilzeitlösung zu finden.

Hierbei sind die Betriebe nicht auf sich allein gestellt, sondern können Hilfe von Krankenkasse, Rentenversicherung, gesetzlicher Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft oder, ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50, auch vom Integrationsamt bekommen.

Meine Leistung als Ihr Betriebsarzt umfasst auch die Kommunikation mit diesen Einrichtungen, um deren Hilfe gezielt einsetzen zu können.

Bei größeren Betrieben empfiehlt es sich, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu installieren. Ich kann Sie bei der Einführung eines solchen Prozesses unterstützen.